Neues Organigramm des EDV-Zentrums

Wolfgang Kleinert
Siegfried Selberherr

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit Erlaß GZ: 125/4-I/C/10Cd/97 vom 11. 3. 1997 eine neue Struktur des EDV-Zentrums der TU Wien ab 1. 4. 1997 in Kraft gesetzt.

Seit der im März 1991 erlassenen Neuorganisation des EDV-Zentrums der TU Wien hatten wir im März 1993 die bisher einzige Organisationsänderung durchgeführt. Damals wurde die Abteilung Benutzerbetreuung aufgelöst und neben den Abteilungen Institutsunterstützung und Kommunikation eine Gruppe Koordination zentraler Services mit den beiden Abteilungen Planung und Betrieb zentraler Systeme sowie Applikationssoftware und Hochleistungsrechnen geschaffen.

Selbstverständlich ist bei einer Einrichtung wie dem EDV-Zentrum der TU Wien eine ständige Anpassung an das sich ändernde Anforderungsprofil und die gelebte Organisationsform notwendig. Dazu kommt, daß die TU Wien im Oktober 1995 den Umstieg auf das UOG 93 begonnen hat. Die absehbare Umwandlung des EDV-Zentrums in eine zentrale Dienstleistungseinrichtung (Zentraler Informatikdienst) erforderte eine rechtzeitige Anpassung an das sich ändernde Anforderungsprofil.

Der Vorstand und die Leitung des EDV-Zentrums haben daher mit allen Abteilungsleitern von Jänner 1995 bis Februar 1996 in insgesamt neun eintägigen Klausurtagungen eine Portfolio-Diskussion geführt, bei der eine Neugruppierung der Aufgaben erarbeitet wurde. Dabei wurden auch die Ergebnisse der Beratungen des EDV-Benutzerbeirates, einer ständigen Kommission des Akademischen Senats, zu den Aufgaben des Zentralen Informatikdienstes berücksichtigt. Da die Benutzer an der TU Wien, einem weltweit zu beobachtenden Trend folgend, kein Interesse an besonderen Hochleistungsrechner-Architekturen (wie z. B. massiv parallele Systeme) zeigen, sondern ausschließlich die dezentrale Bereitstellung von modernen Rechnersystemen mit hoher Durchsatzleistung wünschen, war die Weiterführung einer eigenen Abteilung Hochleistungsrechnen nicht gerechtfertigt.

Der Vorstand und die Leitung des EDV-Zentrums haben bereits am 28. 2. 1996 im Dienstweg einen Antrag an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet. Aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vorstands und der Leitung des EDV-Zentrums liegen, konnte die positive Erledigung dieses Antrags samt der notwendigen Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen erst mit Wirksamkeit vom 1. 4. 1997 erfolgen.

Zur Bewältigung der Gesamtheit der zum Teil neuen Aufgaben des EDV-Zentrums ist nunmehr die folgende neue Bereichsgliederung in Kraft:


Zum Inhaltsverzeichnis, Pipeline 22, Juni 1997