Überprüfung von Microsoft Campuslizenzen
Albert Blauensteiner
Wir haben bereits darüber informiert, daß die Firma Microsoft beabsichtigt,
die Campuslizenzen an der TU Wien zu überprüfen. Dieser Schritt kann sicher
nur über das EDV-Zentrum geschehen, da hier die Campuslizenzen insgesamt
verwaltet werden. In diesem Zusammenhang werden wir bei Befragung sicherlich
rechtmäßig Auskunft erteilen müssen, wie uns die Lizenzen von den Instituten
gemeldet wurden und auch wie wir sie abrechnen. Über Überprüfungen an den
einzelnen Rechnern selbst ist uns nichts bekannt und nach der derzeitigen
Rechtslage ist dies auch nicht so leicht möglich. Nach dem derzeitigen
Urheberrecht, müßte ein Institut schon speziell in Verdacht geraten und
auch dann sind nur mit einem Durchsuchungsbefehl ausgestattete Polizeiorgane
– meist begleitet von einem Sachverständigen und dem Vertreter der Softwareherstellerfirma
– in Räume oder gar zu Systemen vorzulassen. Die Institute wären in diesem
Fall auch nicht verpflichtet, zur Untersuchung durch positives Tun – etwa
Starten eines EDV-Systems oder Eingabe von Passwörtern – beizutragen. All
dies kann aber nur geschehen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, daß
sich daselbst Gegenstände befinden, deren Besitz oder Besichtigung für
eine bestimmte Untersuchung von Bedeutung sein könnte.
Dies soll als objektive Rechtsinformation ohne Gewährleistung dienen, wobei
nochmals betont werden muß, daß schon ein begründeter Verdacht vorliegen
muß, um eine derartig scharfe Aktion platzgreifen zu lassen. Dies kann
in der Praxis praktisch nur durch Zeugenaussagen unzufriedener Mitarbeiter
oder anderer zufällig im Institut Anwesender passieren.
Trotzdem möchte ich alle Lizenznehmer auf die Einhaltung der Lizenzbestimmungen
aufmerksam machen, die an allen Instituten ein Verantwortlicher unterschrieben
hat und der sich dabei verpflichtet hat, diese Bestimmungen auch all den
Angehörigen des Institutes aufzuerlegen, die Zutritt zum Softwareserver
haben und Software beziehen können.
Bezüglich Microsoft möchte ich darauf hinweisen, daß jede bezogene Lizenz
nur auf einer Maschine eingesetzt werden kann, ein gleichzeitiges Benützen
einer Lizenz von mehreren Maschinen (concurrent use) nicht erlaubt ist,
ebenso ist es aufgrund eines neuen Vertrages mit Microsoft ab jetzt nicht
mehr zulässig, Kopien für den Heimgebrauch anzufertigen. Außerdem steht
nach der derzeitigen Vertragslage leider keine Hotline mehr für Produktauskünfte
bei der Fa. Microsoft zur Verfügung.
Sollten sich neue Informationen bezüglich einer Überprüfung seitens Microsoft
ergeben, werden wir den Campus umgehend in Kenntnis setzen.
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Pipeline 24, Februar 1998