Überprüfung von Microsoft Campuslizenzen

Albert Blauensteiner

Wir haben bereits darüber informiert, daß die Firma Microsoft beabsichtigt, die Campuslizenzen an der TU Wien zu überprüfen. Dieser Schritt kann sicher nur über das EDV-Zentrum geschehen, da hier die Campuslizenzen insgesamt verwaltet werden. In diesem Zusammenhang werden wir bei Befragung sicherlich rechtmäßig Auskunft erteilen müssen, wie uns die Lizenzen von den Instituten gemeldet wurden und auch wie wir sie abrechnen. Über Überprüfungen an den einzelnen Rechnern selbst ist uns nichts bekannt und nach der derzeitigen Rechtslage ist dies auch nicht so leicht möglich. Nach dem derzeitigen Urheberrecht, müßte ein Institut schon speziell in Verdacht geraten und auch dann sind nur mit einem Durchsuchungsbefehl ausgestattete Polizeiorgane – meist begleitet von einem Sachverständigen und dem Vertreter der Softwareherstellerfirma – in Räume oder gar zu Systemen vorzulassen. Die Institute wären in diesem Fall auch nicht verpflichtet, zur Untersuchung durch positives Tun – etwa Starten eines EDV-Systems oder Eingabe von Passwörtern – beizutragen. All dies kann aber nur geschehen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, daß sich daselbst Gegenstände befinden, deren Besitz oder Besichtigung für eine bestimmte Untersuchung von Bedeutung sein könnte.

Dies soll als objektive Rechtsinformation ohne Gewährleistung dienen, wobei nochmals betont werden muß, daß schon ein begründeter Verdacht vorliegen muß, um eine derartig scharfe Aktion platzgreifen zu lassen. Dies kann in der Praxis praktisch nur durch Zeugenaussagen unzufriedener Mitarbeiter oder anderer zufällig im Institut Anwesender passieren.

Trotzdem möchte ich alle Lizenznehmer auf die Einhaltung der Lizenzbestimmungen aufmerksam machen, die an allen Instituten ein Verantwortlicher unterschrieben hat und der sich dabei verpflichtet hat, diese Bestimmungen auch all den Angehörigen des Institutes aufzuerlegen, die Zutritt zum Softwareserver haben und Software beziehen können.

Bezüglich Microsoft möchte ich darauf hinweisen, daß jede bezogene Lizenz nur auf einer Maschine eingesetzt werden kann, ein gleichzeitiges Benützen einer Lizenz von mehreren Maschinen (concurrent use) nicht erlaubt ist, ebenso ist es aufgrund eines neuen Vertrages mit Microsoft ab jetzt nicht mehr zulässig, Kopien für den Heimgebrauch anzufertigen. Außerdem steht nach der derzeitigen Vertragslage leider keine Hotline mehr für Produktauskünfte bei der Fa. Microsoft zur Verfügung.

Sollten sich neue Informationen bezüglich einer Überprüfung seitens Microsoft ergeben, werden wir den Campus umgehend in Kenntnis setzen.


Zum Inhaltsverzeichnis, Pipeline 24, Februar 1998