Organisatorische Neuerungen bei der Campussoftware

Albert Blauensteiner

Die quartalsmäßigen Abrechnungen der Institutsunterstützung bezüglich der Kostenersätze für die Workstation-Wartung bzw. die Campussoftwarelizenz-Wartung werden in Zukunft in diesen beiden Bereichen getrennt erfolgen. Bisher waren diese beiden Bereiche auf einer Seite zusammengefaßt, obwohl sie unterschiedliche Service-Bereiche und Verrechnungsmechanismen repräsentieren. Außerdem werden wir im Laufe des Jahres die Kostenersätze auch in Euro ausweisen.

Die quartalsmäßigen Abrechnungen bzgl. der Campussoftware-Updatewartung der Campussoftwarelizenzen werden in Zukunft ebenfalls umgestellt:

Wurde bisher die Wartung jeweils ein Jahr im voraus bezahlt, so wird in Zukunft die Einheit der Wartungsintervalle auf ein Quartal reduziert und damit die Flexibilität erhöht. Sie bezahlen damit jedes angefangene Quartal und können in dieser Zeit die Softwareprodukte in allen Versionen und Sprachen vom Softwareserver beziehen. Im Quartal der Bestellung ist dieser Zugang in jedem Fall bis zum Quartalsende möglich, auch wenn Sie das Produkt ohne Wartung bestellen. In diesem Falle ist die Updatewartung im Einstiegspreis eingerechnet. Beachten Sie bitte, daß die Updatewartung zwar den Bezug der neuesten Softwareprodukte über den Softwareserver beinhaltet, aber keine Unterstützung durch die Institutsunterstützung oder die Herstellerfirmen.

Im Zusammenhang mit dieser Umstellung werden auch die Preise neu bemessen und zwar so, daß sich die Einstiegsgebühren und die Wartungsgebühren aliquot zu den alten Preisen darstellen, im allgemeinen werden die Wartungsgebühren ein Viertel der alten betragen. In jedem Fall entsteht für die Institute eine zeitweilige Entlastung, da die Vorschreibungen nicht mehr über einen Jahreszeitraum im voraus wirksam werden. Außerdem erhalten Sie so jedes Quartal eine Übersicht über Ihre gesamten gebuchten Softwarelizenzen.

Wie bereits erwähnt, können Sie die Wartung von Campussoftwarelizenzen auch beenden, in diesem Fall haben Sie aber w.o. erwähnt mit Ablauf des Quartals keinen Zugriff mehr auf den Softwareserver und auch kein lizenzmäßiges Recht mehr, die neueren Versionen einzusetzen. Diese Beendigung von Wartungsupdates können Sie jetzt auch online über WWW durchführen. Beachten Sie aber bitte, daß Sie bei einer neuerlichen Verwendung dieser Lizenzen wiederum die volle Einstiegsgebühr zahlen müssen. Damit soll verhindert werden, daß die Wartung nur dann gebucht wird, wenn man diese braucht oder gerade eine neue Release am Markt erscheint. Nur durch die breitflächige Nutzung dieser Wartungsmöglichkeit sind nämlich die Wartungsgebühren am Campus entsprechend günstig auszupreisen.

In Zukunft werden Campussoftwarelizenzen auch stornierbar sein, auch online über WWW. Das betrifft Lizenzen, die Sie nicht mehr brauchen und die Sie ab dem Zeitpunkt der Stornierung auch nicht mehr verwenden dürfen, weder in der gegenwärtigen noch in einer neueren Version. Dieses Stornieren ist durchaus sinnvoll, wenn Sie eine Lizenz nicht mehr benötigen, weil je nach Produkt diese Lizenzen dann anderen Bestellern weitergegeben werden können und damit eine bessere Effizienz der Lizenznutzungen im Rahmen der Verträge mit den Firmen erreicht werden kann. Es ist aber nach dem Urheberrecht und den Lizenzbestimmungen in keinem Fall gestattet, diese Lizenzen weiter einzusetzen, und wir ersuchen, diese Bestimmungen so wie bisher einzuhalten.

Informieren Sie sich bitte auch laufend im Web über unsere Campussoftware: http://swd.tuwien.ac.at/css/ und wenden Sie sich in Fragen der Campussoftware an:

campus@edvz.tuwien.ac.at

oder direkt an die Sachbearbeiter.


Zum Inhaltsverzeichnis, Pipeline 25, Juni 1998